Wenn Sie sich von Ihrem geliebten Tier trennen müssen...

 

Das Leben verläuft manchmal leider ausserplanmäßig und überrascht einen immer wieder auf's neue. Wir im Tierheim Rheinfelden möchten Ihnen deshalb mit Verständnis entgegenkommen, schliesslich steht Tierschutz und Tierliebe bei uns an oberster Stelle. Aus diesen Gründen existiert unsere Einrichtungen überhaupt erst. Wir möchten Sie daher bitten: suchen Sie das persönliche Gespräch mit uns! 

 

Wir möchten helfen, wo wir können. Oft lässt sich das Tierheim auch durch eine anderweitige Lösung umgehen. Wichtig ist nur dass die Kommunikation zwischen Besitzer und Tierheim stimmt. Wenn Sie Hilfe benötigen und ein neues Zuhause für Ihren Liebling suchen, wenden Sie sich an uns. Ein persönlicher Informationsaustausch ist unabdingbar um ein neues geeignetes Zuhause für ihr Tier zu finden! 

 

Bitte denken Sie auch daran dass das Aussetzen eines Tieres eine Ordnungswidrigkeit darstellt und gemäß § 18 Abs.1 Nr.4 TierSchG mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000,00 EUR bestraft wird. Das Aussetzen eines Tieres vor einem Tierheim ist davon nicht ausgeschlossen!

 

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